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AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der Betreibergesellschaft Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden. Diese AGB´s hängen deutlich und allgemein sichtbar im Eingangsbereich unseres Hauses aus und werden dem Gast auf Wunsch ausgehändigt. Sie können auch jederzeit aus dem Internet unter der Adresse www.Boardinghouse-Breitscheid.de heruntergeladen und ausgedruckt werden.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren, für den Gast, erbrachten Lieferungen und Leistungen des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG).
3. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG). Im Verkehr mit Unternehmern ist § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen.
Die Belegung der Zimmer ist nur in der Anzahl der zur Verfügung stehenden Betten mit dementsprechender Personenzahl zulässig.
4. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragshaftung sowie Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung durch das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) zustande. Dem Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen.
2. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet der Dritte dem Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag.
3. Der Gast erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtungen gegenüber dem Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) an.
4. Sämtliche Zimmer des Anbieters Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) sind Nichtraucher-Zimmer. Das Rauchen ist daher nicht gestattet. Sollte der Gast dennoch rauchen, so sind die von ihm hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/ Reinigung beim Verlassen des Zimmers in vollem Umfang zu erstatten.
5. Haustiere sind verboten - es sei denn, der Anbieter hat schriftlich eine Genehmigung erteilt. Sofern der Gast Haustiere im Zimmer hält, so ist der Anbieter berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in vollem Umfang, nach Aufwand abzurechnen.
6. Das gesamte Gelände ist videoüberwacht. Es gibt einen gesonderten Hinweis über die Datenschutzerklärung und Lage der Kameras.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die sonstigen in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen – dies gilt auch für durch ihn veranlasste Leistungen und Auslagen des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) an Dritte.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
4 Monate und erhöht sich der vom Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) allgemein, für derartige Leistungen, berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben.
3. Alle Forderungen des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden die Forderungen bei Anreise bzw. zum Anfang der
Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die Während des Aufenthalts in Anspruch genommen werden, sind bei Abreise ohne Abzug fällig. Das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) ist bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Tagen berechtigt, zusätzliche Leistungen schon während des Aufenthalts zu berechnen. Das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) ist vorbehalten.
4. Für Umbuchungen, sonstige Änderungswünsche sowie für die Bearbeitung von Fundsachen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20.- je Bearbeitungsvorgang erhoben. Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt.
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) aufrechnen oder den vereinbarten Preis mindern.

IV. Rücktritt des Gastes (Stornierung)

Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Reservierung hat die Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) Anspruch auf angemessene Entschädigung. Für eine Stornierung von reservierten Zimmern und/oder Leistungen hat die Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) die Wahl gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale nach den nachfolgend für die Stornierung geltenden Bedingungen geltend zu machen:

1. Für Reservierungen und Änderungen ist eine Stornierung bis 5 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise des Gastes werden 80 % des vertraglich vereinbarten Preises als Stornogebühr berechnet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) kein Schaden oder der der Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
2. Sofern die Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes, der von der Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) ersparten Aufwendungen sowie dessen, dass die Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) durch anderweitige Verwendung der reservierten Leistung erwirbt.
3. Hat die Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) kein Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist deren Zugang bei der Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG). Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
4. Hat das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) mit dem vom Gast genutzten Hotelreservierungssystem (z.B. Hrs.com; booking.com etc.) für den Gast günstigere Stornierungsbedingungen vereinbart, so gelten diese.
5. Bei vorzeitiger Abreise nach erfolgtem Check-in ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.

V. Rücktritt des Boardinghouse Breitscheid

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
* höhere Gewalt oder andere vom Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
* Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
* das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) zuzurechnen ist;
* ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
Bei Schadensersatzansprüchen des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Einzelzimmer dürfen nur mit einer Person, alle anderen Zimmer- Kategorien nur mit maximal zwei Personen belegt werden.
3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
5. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist
ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
6. Langzeitgäste (mehr als 28 Übernachtungen) sind gehalten, mit einem Beauftragten des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) zusammen eine Zimmerabnahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.

VII. Haftung des Gastes

1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG), es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG), oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
2. Soweit das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

VIII. Haftung des Boardinghouse Breitscheid

VIII. Haftung des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG), Verjährung
1. Das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) auftreten, wird das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das heißt bis zum 100fachen des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens € 3500.- sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis höchstens € 800.-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich dem Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Ziffer 2 gilt nicht, wenn das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) oder
deren Mitarbeiter den Verlust schuldhaft herbeigeführt haben.
4. Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG).
5. Weckaufträge werden vom Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) nicht ausgeführt.
6. Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Im
Übrigen werden Fundsachen, sofern sie nicht selbst aufbewahrt werden, an das zuständige Fundbüro gegeben und nicht länger als 6 Monate aufbewahrt.
7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im
Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.
8. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 1 Jahr. Der Gast ist jedoch verpflichtet, jedweden Schaden zur Vermeidung des Verlusts der Ansprüche unverzüglich dem Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) zu melden.
9. Die obigen Bestimmungen gelten zugunsten des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

IX. Anpassungsklausel

Das Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderten Bestimmungen anzupassen.

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG).
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG), wenn der Besteller oder der Gast Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Boardinghouse Breitscheid (HRJ Consult UG) als ausdrücklich vereinbart.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 09/2020

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