Fliegen lernen / Learn to fly

Fit To Fly Flugschule - Charter

Lernen Sie fliegen hier!

Die Fit to Fly ist Ihr Ansprechpartner rund ums Fliegen am Flugplatz Breitscheid:

Erfüllen Sie sich einen Kindheitstraum und entdecken Sie die Welt von oben. Lernen Sie Fliegen! Sie werden erstaunt sein, wie günstig eine Ausbildung zur Sportpilotenlizenz sein kann. Sprechen Sie uns an, wir machen Ihren Traum wahr und stehen Ihnen gerne auch für begleitete Touren oder Checkflügen zur Verfügung.
Der Weg zur SPL-Lizenz

Ihre Ausbildung zum Piloten für UL Flugzeuge können Sie bei uns das ganze Jahre über absolvieren. Der Beginn der praktischen Ausbildung ist, nach Vorlage des Fliegerärztlichen-Tauglichkeitszeugnisses (Medical), täglich, an Wochenenden oder im Wochenblock flexibel und ganzjährig möglich.
Den Traum vom Fliegen machen wir für Sie zur Wirklichkeit, sei es als Rundflug, in Form eines Schnupperkurses oder einer Flugausbildung.
Werden Sie SPL - Pilot (Sportpilotenlizenz)

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter von 17 Jahren erteilt werden.
Mit der Anmeldung zur Ausbildung eines Ultraleicht-Piloten müssen folgende Unterlagen bei der Flugschule vorliegen. Die Anträge für den Verband werden von der Flugschule gestellt.
* Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse II (nicht älter als 1 Jahr)
* Anmeldeformular zur Flugausbildung zur genehmigenden Stelle (DAeC)
* Erklärung über schwebende Strafverfahren
* Erste Hilfe-Nachweis oder ein Kurs über Sofortmaßnahmen oder Führerscheinkopie bei Ausstellung nach 1969
* Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
* Sollten Sie noch keine 18 Jahre alt sein, benötigen wir eine Einverständniserklärung der Erziehungs-Berechtigten
* Führungszeugnis benötigt man gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz beim Einreichen der Lizenz
Vorraussetzungen für die THEORIE (§ 42 LuftPersV):

Die von den zuständigen Verbänden, DAeC oder DULV ausgearbeiteten Lehrpläne sind darauf ausgerichtet, dass der Stoff von jedermann zu bewältigen ist. Der Gesetzgeber schreibt 60 Unterrichtsstunden vor, mit denen man auch bequem die Prüfung schafft.
* Luftrecht (Luftraumstruktur, Regeln des Flugbetriebs etc.)
* Flugfunk (Funksprechausbildung)
* Navigation (Planung und Berechnung von Streckenflügen)
* Meteorologie (Wetterkunde und Flugwetterberatung)
* Technik (Triebwerkskunde, Instrumentenkunde und Aerodynamik)
* Verhalten in besonderen Fällen (Einweisung in Sicherheitsverfahren etc.)
* Pyrotechnische Einweisung (Einweisung in Gesamt-Rettungssysteme)
Vorraussetzungen für die PRAXIS (§ 42 LuftPersV):

* mind. 30 h Flugzeit auf aerodynamisch gest. UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
* Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
* Außenlandeübungen mit Fluglehrer
* mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
* mind. 3 Solo-Überlandflüge (> 50 km mit Zwischenlandung)
Theoretische Prüfung:

Die theoretische Prüfung ist bei einem Prüfungsrat des zuständigen Verbandes in allen Fächern abzulegen.
In den Fächer: Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie, Technik, Navigation und Verhalten in besonderen Fällen.
Für die gesamte Theorie - Prüfung ist eine Prüfungszeit von 3,5 Stunden vorgeschrieben. Das ist in der Regel auch für jeden zu schaffen.
Die bestandene Theorie Prüfungen wird im Ausbildungsnachweisheft bestätigt, und am Ende der Ausbildung beim zuständigen Verband mit eingereicht.
Praktische Prüfung:

Die praktische Prüfung wir durch einen Prüfungsrat vom jeweiligen Verband (DULV oder DAeC) abgenommen. Nach einer Überlandflugplanung gibt es dann noch einen kleinen theoretischen Teil (Abfrage der Luftraumstruktur der geplanten Flugstrecke und die Wetterberatung). Danach werden die Außenkontrollen des Flugzeuges nach Checkliste durchgeführt. Dies wiederholt sich von Beginn der Ausbildung an ständig.

* Innenkontrolle und Anlassen nach Checkliste, Kontrolle vor dem Start
* Korrekter Funkverkehr, Startdurchführung
* Notlandeübung im freien Gelände
* 3 Ziellandungen, Aufsetzen im ersten Drittel des Ziellandefeldes
* Einhaltung der geplanten Kurse und Höhen
* Beobachtung des Luftraums und der Instrumente,
* Abstellen des Triebwerkes
* Sichern des Flugzeuges nach Checkliste

Die Flugdauer des Prüfungsfluges beträgt ca. 1 Stunde.
Passagierberechtigung (§ 84a LuftPersV):

Nach einer bestandenen Theorie- und Praxis-Prüfung dürfen Sie immer noch keinen Passagier mit nehmen, dazu brauchen Sie nach Erwerb der Lizenz einen Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer mit einer Zwischenlandung und in Begleitung eines Fluglehrers. Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt.

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